Eingangsverfahren

Das Aufnahmeverfahren - der Fachausschuss

Der Fachausschuss stellt das maßgebliche Gremium für die individuelle Teilhabeplanung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 des SGB IX und zur Eingliederung in das Arbeitsleben, insbesondere unter Einbeziehung derjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, dar. In dieser Funktion ist er in die relevanten, die Leistungsberechtigten betreffenden Vorgänge immer eingebunden.

Nach Beantragung durch die Sorgeberechtigten oder Betreuer wird durch die entsprechenden Stellen (Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) ein entsprechender Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Nach Vorstellung in der WfbM und Prüfung der Eingangsvoraussetzungen wird im Rahmen des Fachausschusses über die Einbindung in die WfbM befunden.

Das Eingangsverfahren

Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, dem/r Teilnehmenden die Werkstatt, die Menschen, die Aufgaben und den Rahmen der WfbM näher zu bringen und die Feststellung

  • welche berufsbildenden und ergänzenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind,
  • welche Arbeitsfelder der WfbM oder Beschäftigungsmöglichkeiten in Betracht kommen
  • ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist
  • inwieweit das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann.

Wird im Eingangsverfahren festgestellt, dass die WfbM die geeignete Einrichtung ist, wechselt der Teilnehmende in den Berufsbildungsbereich.

 

 

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