Unsere Zielgruppe
Es können acht Kinder i. d. R. ab Schulalter und Jugendliche aufgenommen werden. Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn insbesondere
- der junge Mensch aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder mittel- bis langfristig nicht in der Herkunftsfamilie leben kann
- eine Gefährdung des jungen Menschen nicht anders abzuwenden ist
- eine ambulante Unterstützung als nicht ausreichend erachtet wird
- eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern vorliegt
- eine zeitweise Trennung von Eltern und Kind die Möglichkeit einer Entlastung und Neuorientierung bietet
- das Miteinander in der Herkunftsfamilie von massiven Konflikten geprägt ist
- der junge Mensch durch gravierende Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten auf sich aufmerksam macht.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
- der junge Mensch schwer geistig behindert ist
- der junge Mensch eine akute Abhängigkeitserkrankung aufweist oder unter akuten unbehandelten psychiatrischen Störungen leidet
- wenn eine Erziehung in der Gruppe aufgrund vorliegender Eigen- und/oder Fremdgefährdung nicht möglich ist.