Pro.Vi. – Protecting Victims’ Rights

Das transnationale Forschungsprojekt „Pro.Vi. – Protecting Victims´ Rights“ wird durch die Generaldirektion für Justiz der Europäischen Kommission im Rahmen der Förderung von Pilotprojekten zur Unterstützung von Opfern von Straftaten und Gewalt finanziert. Die Projektlaufzeit von 18 Monaten beginnt am 1. Oktober 2018.
Die Koordination des Projektes erfolgt durch das italienische psychoanalytische Institut für Sozialforschung IPRS in Rom. Weitere Projektpartner neben dem CJD Nord sind die West Timosoara University (Rumänien), Consensus (Spanien), die Katholische Universität Porto (Portugal) sowie assoziierte ministerielle Partner in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Assoziierter Partner in Deutschland ist das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung von Schleswig-Holstein.
Das Projekt Pro.Vi. befasst sich mit der Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU in den Mitgliedstaaten und strebt zum einen die Stärkung von Opfern von Straf-und Gewalttaten in der Wahrnehmung ihrer Rechte an. Zum anderen betont Art. 25 der EU-Opferschutzrichtlinie die Notwendigkeit des capacity-building von Fachkräften, die im Kontakt mit Opfern stehen. Im Rahmen des Projektes sollen daher Fachkräfte darin gefördert werden, ihre multidisziplinäre Zusammenarbeit in der Begleitung und Unterstützung von Opfern zu stärken. In Deutschland – mit einem Schwerpunkt auf den norddeutschen Bundesländern - wird dabei ein besonderes Interesse auf der Untersuchung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung liegen.
Als Grundlage für das capacity-building gilt es in einer ersten Projektphase zunächst, die jeweiligen gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Opferschutzrichtlinie in den beteiligten Mitgliedstaaten zu erheben. Es soll dabei ein Überblick über die jeweiligen Systeme der Opferversorgung gegeben, die Kenntnis der Angebote seitens der Opfer untersucht sowie Stärken und potentielle Hürden in den jeweiligen juristischen Verfahren aufgezeigt werden. Diese erste Ergebungsphase dient der transnationalen Vergleichbarkeit, der Sammlung von „Lessons learned“ zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie als Grundlage für die anschließende Entwicklung des capacity-building. Neben der quantitativen Erhebung sind alle Projektpartner aufgefordert, Interviews mit Fachkräften aus den Bereichen Opferschutz, Täter-Opfer-Ausgleich, Polizei, Staatsanwalt- und Richterschaft sowie Interviews mit Opfern von Gewaltverbrechen durchzuführen. Mit Bezug auf die psychosoziale Prozessbegleitung geht es dabei um die bundes-und landesgesetzlichen Rahmenbedingungen, die Analyse gegenwärtiger Angebote, deren Inanspruchnahme durch Betroffene sowie die Verweise an diese Angebote durch das Justizsystem.
Auf der Basis der Ergebnisse der Erhebungsphase wird das capacity-building für Fachkräfte entwickelt. Ein zentraler Ansatz ist hier die multidisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung. Auf regionaler Ebene soll zu diesem Zweck ein Advisory Board bzw. ein Expertengremium aus staatlichen und freien Trägern einberufen werden, das sich vier Mal im Laufe des Projektes treffen wird. Vorgesehen ist, dass zu den Gremiumsmitgliedern mindestens eine Person gehört, die Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Zudem wird ein Transnational Advisory Board konstituiert, dass im Rahmen der transnationalen Projekttreffen zusammenkommt und sich aus den assoziierten Partnern zusammensetzt.
In Vorbereitung auf das capacity-building werden mit Hilfe der geführten Interviews Fortbildungs- und Unterstützungsbedarfe von Fachkräften identifiziert. Daraufhin werden ein geeignetes Setting und zielführende Methoden für das capcity-building festgelegt. Infolgedessen werden nach einem Testdurchlauf Fortbildungseinheiten durchgeführt. Ziel der Fortbildungsreihe bzw. des capacity-building ist die Skizzierung eines neuen Interventionsmodells, das Fachkräften und professionellen Beratungsstellen die Möglichkeit des Austausches gibt, um ihr Angebotsspektrum gezielt auf die Opferbedürfnisse auszurichten. Dazu gehört auch die Förderung der Inanspruchnahme von Angeboten der psychosoziale Prozessbegleitung oder der restorative justice durch betroffene Opfer und des zuweisenden Justizsystems.
In einer abschließenden Projektphase der Dissemination werden europäische Leitlinien sowie ein Handbuch für Fachkräfte verfasst. Eine Verbreitung der Ergebnisse erfolgt darüber hinaus durch Seminare, eine Abschlusskonferenz und soziale Medien.
Pro.Vi. project partners at first Steering Group Meeting from January 14-16, 2019 in Rome.

Ansprechpartner:
Dr. Eckart Müller-Bachmann
fon +49 (0) 160 9491 6164
Svenja Heinrich
fon +49 (0) 40 211 11 81 - 13
Lange Straße 41
24306 Plön
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Ko-Finanzierung durch:
