Ambulanter Bereich
- Zielgruppe
- Erziehungsbeistand: junge Menschen ab dem 5. Lebensjahr / Sozialpädagogische Familienhilfe: Familien mit Kindern von 0 - 18 Jahren und auch werdende Eltern Hilfe für junge Volljährige: Junge Menschen ab dem 18. Lebensjahr
SGB VIII § 30 Erziehungsbeistand, Hilfen zur Erziehung
Veränderung und Stabilisierung der Lebenssituation auf längere Sicht, soziale Integration, Hilfe zur Selbsthilfe, Vermeidung von Suchttendenzen, Konfliktlösungsmanagement, Abbau von Verhaltensauffälligkeiten, Begleitung von Ablöseprozesse.
SGB VIII § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
Zielstellungen sind Aufbau und Stärkung der Erziehungskompetenzen, Alltagsbewältigung, Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten, Krisenbewältigung, schulische und berufliche Integration von Kindern und Eltern, sinnvolle Freizeitgestaltung, Hilfe zur Selbsthilfe, Vermeidung von Fremdunterbringung, Gestaltung eines sicheren Ortes.
SGB V III § 42 Hilfe für junge Volljährige
Zielstellungen Veränderung und Stabilisierung der Lebenssituation auf längere Sicht, soziale Integration, Hilfe zur Selbsthilfe, Vermeidung von Suchttendenzen, Konfliktlösungsmanagement, Vermeidung von Fremdunterbringung, Abbau von Verhaltensauffälligkeiten, Begleitung von Ablöseprozesse, Gestaltung eines sicheren Ortes, Eigenverantwortliche Lebensführung.