Außenwohngruppe
- Zugangsvoraussetzungen
- Regelmäßiges Nachgehen einer externen Tagesstruktur z. B. in einer WfbM
- Rechtsgrundlage
- Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII
- Maximale Teilnehmerzahl
- 6 / 0 frei
Grundlage dieser Außenwohngruppe ist die Unterbringung von Bewohnern/innen unterschiedlichen Alters und verschiedener Behinderungsformen und Bedürfnisse, die in der Vergangenheit innerhalb des Wohnheims ausgeprägte Entwicklungsfortschritte vollzogen haben. Durch diese räumlich getrennte Wohnweise, zum bestehenden Wohnheim, werden weitere Verselbständigungspotentiale aktiviert und entsprechend professionell begleitet.