Fördergruppe für Schwerstmehrfachbehinderte Menschen
- Zugangsvoraussetzungen
- Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen
- Rechtsgrundlage
- § 136 Abs. 3 SGB IX; § 53 SGB XII
- Zielgruppe
- Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen
- Maximale Teilnehmerzahl
- 18 / 5 frei
In der Fördergruppe betreuen wie bis zu 18 Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen, die einer besonderen Zuwendung und Pflege bedürfen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Zielsetzung der individuellen Förderung ist es, die Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen und Kenntnisse zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Einbindung in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird angestrebt.
Kooperationspartner
- Landkreis Vorpommern Rügen
- Landkreis Rostock
- Land Mecklenburg Vorpommern
- Agentur für Arbeit
Zertifizierungen
- ISO DIN EN 9001:2015
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