Fördergruppe für Schwerstmehrfachbehinderte Menschen

Zugangsvoraussetzungen
Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen
Rechtsgrundlage
§ 136 Abs. 3 SGB IX; § 53 SGB XII
Zielgruppe
Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen
Maximale Teilnehmerzahl
18 / 5 frei

In der Fördergruppe betreuen wie bis zu 18 Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen, die einer besonderen Zuwendung und Pflege bedürfen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Zielsetzung der individuellen Förderung ist es, die Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen und Kenntnisse zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Einbindung in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird angestrebt.

Kooperationspartner

Landkreis Vorpommern Rügen
Landkreis Rostock
Land Mecklenburg Vorpommern
Agentur für Arbeit

Zertifizierungen

ISO DIN EN 9001:2015
Schwerbehinderung Betreuung Mehrfachbehinderung