Inobhutnahme / Krisenwohnraum

Rechtsgrundlage
SGB VIII § 42 in Verbindung mit § 8a und § 1666 BGB
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die sich in einer akuten Notlage befinden und bei fehlender Hilfegewährung eine erhebliche Schädigung an Körper, Geist und Seele erfahren würden.

Die Ziele sind Gefahrenabwehr durch räumliche Trennung und Deeskalation, Sicherstellung von Versorgung und Betreuung und ermöglichen von emotionaler Stabilisierung und weiterer Perspektivklärung.

Der Wohnbereich befindet sich im Dachgeschoss des Erika von Brockdorff Haus. Die Zimmer sind zweckmäßig und solide ausgestattet. Eine Anbindung zur Wohngruppe ist möglich, aber die Wohnung kann auch separat genutzt werden.

Das Wohnangebot dient zur ersten Entkrampfung aus der Krise, wenn alle anderen Möglichkeiten im Familienkontext ausgeschöpft sind und zu keiner Lösung führten.

Inobhutnahme / Krisenwohnraum