Integrations- und Sprachkurse Eutin
- Zugangsvoraussetzungen
- Verpflichtung durch die Ausländerbehörde / bei Bedarf an Sprachkenntnisen auch Selbstanmeldung möglich
- Rechtsgrundlage
- Aufenthaltsgesetz, Richtlinien des BAMF
- Zielgruppe
- Migrant*innen mit definiertem Bedarf an Sprachförderung
- Kosten
- getragen
- Maximale Teilnehmerzahl
- 25 / 0 frei
Die bundesweiten allgemeinen Integrationskurse bestehen aus sechs Modulen mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten und dem Orientierungskurs mit 60 Unterrichtseinheiten. In der Regel werden 25 Unterrichtsstunden (Ustd.) pro Woche erteilt. Bei bereits vorhandenen Sprachkenntnissen sieht das Kurssystem einen Einstieg nach einem Einstufungstest vor.
Am Ende der 600 Unterrichtseinheiten stehen eine mündliche und schriftliche Prüfung auf dem Sprachstandsniveau „B1“ (Deutsch-Test für Zuwanderer DTZ). Mit Bestehen dieses Zertifikats und der bestandenen Orientierungskursprüfung erhält der/ die Teilnehmer*in das „Zertifikat Integrationskurs“, welches u. a. ein Kriterium für die Einbürgerung darstellt.
Kooperationspartner
- Bundesamt für Migration und Flüchtinge (BAMF)