Wohnhaus Altenhof; Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Zugangsvoraussetzungen
- Volljährige Personen mit Kostenübernahmebescheid im Rahmen der Eingliederungshilfe, deren Unterstützungsbedarf keinen Schwerpunkt im pflegerischen Bedarf beinhaltet.
- Rechtsgrundlage
- SGB IX
- Zielgruppe
- Volljährige Menschen mit seelischen und/oder geistigen Beeinträchtigungen
- Dauer/Laufzeit
- Nach individuell gem. Hilfeplanung
- Maximale Teilnehmerzahl
- 24 / 2 frei
Das Angebot im Haus Altenhof richtet sich an Menschen mit geistigen und/oder seelischen Behinderungen, die Unterstützung und Assistenz im privaten, sozialen und beruflichen Alltag benötigen.
Jeder Mensch hat die Regie über seine Möglichkeiten - ist die gelebte Grundhaltung im Hause.