Wohnhaus Altenhof; Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe

Zugangsvoraussetzungen
Volljährige Personen mit Kostenübernahmebescheid im Rahmen der Eingliederungshilfe, deren Unterstützungsbedarf keinen Schwerpunkt im pflegerischen Bedarf beinhaltet.
Rechtsgrundlage
SGB IX
Zielgruppe
Volljährige Menschen mit seelischen und/oder geistigen Beeinträchtigungen
Dauer/Laufzeit
Nach individuell gem. Hilfeplanung
Maximale Teilnehmerzahl
24 / 2 frei

Das Angebot im Haus Altenhof richtet sich an Menschen mit geistigen und/oder seelischen Behinderungen, die Unterstützung und Assistenz im privaten, sozialen und beruflichen Alltag benötigen.

Jeder Mensch hat die Regie über seine Möglichkeiten - ist die gelebte Grundhaltung im Hause.

Inklusion Wohnen Teilhabe Eingliederungshilfe