Wohnhaus Rossee; Vollstationäre, geschlossene Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Zugangsvoraussetzungen
- Volljährige Personen mit Kostenübernahmebescheid im Rahmen der Eingliederungshilfe und Unterbringungsbeschluss welche derzeit nicht die Voraussetzungen zur Beschäftigung in einer WfbM erfüllen.
- Rechtsgrundlage
- SGB IX, Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB
- Zielgruppe
- Volljährige Menschen mit schweren seelischen und geistigen Behinderungen und massiven selbst- und fremdschädigenden Handlungsmustern.
- Maximale Teilnehmerzahl
- 17 / 1 frei
Das Angebot im Haus Rossee richtet sich an Menschen, die für einen Lebensabschnitt aufgrund der Schwere ihrer Symptomatik einen sicheren, stationären Rahmen benötigen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können und selbst- und fremdgefährdendes Verhalten zugunsten neuer Handlungsstrategien aufzugeben.